Der Personaldienstleister vermittelt Arbeitnehmer an Unternehmen mit Personalbedarf.
Die Arbeitnehmer/innen sind feste Angestellte des Zeitarbeitsunternehmens und profitieren bspw. von einem festen Arbeitsplatz, Tarifverträgen, zahlreichen Weiterbildungen und bezahltem Urlaub.
Was ist mit der Bezahlung?
Mit Tarifverträgen und einem Grundlohn von 13,00€ pro Stunde, welcher je nach Einsatz und Qualifikation ansteigt, wird dies garantiert.
Auch bei Nichteinsatz wird das Gehalt, sowie alle tariflich festgelegten Sonderzahlungen gezahlt.
Natürlich wird für jeden vorübergehend nicht eingesetzten Angestellten ein neuer Einsatzort gesucht.
Branchenzuschläge - Was bedeutet das?
Die Branchenzuschläge dienen dazu das Gehalt der Zeitarbeitnehmer/innen an das der Stammbelegschaft anzugleichen.
Auch die Zuschläge steigen mit der Einsatzdauer an, sodass das Gehalt innerhalb von 15 Monaten um bis zu 65% steigen kann.
WIR GARANTIEREN FAIRNESS
Die Kontakt- und Schlichtungsstelle
Als Eines von mehr als 3300 Mitgliederunternehmen des Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen garantieren wir die Einhaltung des iGZ-Ethik-Kodexes durch die Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS).
Was passiert, wenn gegen diesen Kodex verstoßen wird?
Bei dem Verdacht eines Verstoßes ist die Kontaktstelle des iGZ der erste und zentrale Ansprechpartner. Diese sorgt dafür, dass jede Beschwerde fachgerecht bearbeitet wird und jeder Verstoß gegen den Ethik-Kodex an die Schlichtungsstelle weitergegeben wird.
Die Schlichtungsstelle:
Besteht aus 3 unabhängigen Mitgliedern
Überwacht die Einhaltung des Ethik-Kodexes
Führt bei Unstimmigkeiten Einigungen herbei
Meldet grobe Verstöße dem iGZ-Vorstand
Dokumentiert jede Anfrage und jedes Ergebnis zur Fortentwicklung einer ethischen und fairen Zeitarbeit
Die Kontakt- und Schlichtungsstelle ist zu erreichen unter: Tel. (030) 25 76 28 47 und kontakt@kuss-zeitarbeit.de