SIFA Unterweisung per MS Teams
Digitale Unterweisung nach § 12 ArbSchG
So kannst Du teilnehmen:
von zu Hause aus
- per Smartphone/Tablet* (MS Teams App)
- per Laptop/PC (Webbrowser)
oder in der RASANT Niederlassung in Deiner Nähe.
*Zur Teilnahme per Smartphone oder Tablet installieren Sie die MS Teams App aus Ihrem Google Playstore oder bei Apple-Geräten aus dem App Store.
Nächster Termin Donnerstag 19.09.2024 um 15:00 bis ca. 16:15 Uhr
Besprechungs-ID: 370 969 684 293
Kennung: DZkfrS
1. App installieren & teilnehmen
2. Vor- und Nachname eingeben & teilnehmen
3. Mikrofon aus & zuhören
4. Komm bitte innerhalb der nächsten 14 Tage ins Büro und unterschreibe auf der Teilnehmerliste
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
(Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)
§ 12 Unterweisung
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
Hinweise zum Datenschutz findest Du hier…